Nach dem Ergebnis der Erörterungen mit den obersten FinBeh der Länder gilt Abstandnahme vom Steuerabzug nach § 44a EStG und zur Erstattung von KapErtrSt nach § 44b und §
Unbeschränkt stpfl. und nicht steuerbefreiten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen steht, wenn sie Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielen, nach §
Ein nichtrechtsfähiger Verein liegt vor, wenn die Personengruppe
einen gemeinsamen Zwecke verfolgt,
einen Gesamtnamen führt,
unabhängig davon bestehen soll, ob neue Mitglieder aufgenommen werden oder bisherige Mitglieder ausscheiden,
Testen Sie "Rechtsportal Seniorenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|