Die Anlagen 2 und 3 des BMF-Schreibens vom 28. Juni 2001 (a.a.O.) - Aufstellung der Arbeitsmarktregion Berlin und des Randgebiets des Fördergebiets - werden hiermit durch die nachstehenden Anlagen ersetzt.
Dieses Schreiben ist in allen noch offenen Fällen anzuwenden.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht werden.
Die Arbeitsmarktregion Berlin sind nach dem Gebietsstand vom 1. August 2002 das Land Berlin und die folgenden Gemeinden und Städte des Landes Brandenburg:
Im Landkreis Barnim:
Ahrensfelde, Basdorf, Stadt Bernau bei Berlin (mit der ehemaligen Gemeinde Ladeburg), Blumberg, Börnicke, Eiche, Hirschfelde, Klosterfelde, Krummensee, Lanke, Lindenberg. Lobetal, Mehrow, Prenden, Rüdnitz, Schönerlinde, Schönfeld, Schönow, Schönwalde, Schwanebeck, Seefeld, Stolzenhagen, Tiefensee, Wandlitz, Stadt Werneuchen (mit der ehemaligen Gemeinde Weesow). Wilmersdorf, Zepernick,
im Landkreis Dahme-Spreewald:
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