Das FG hat in dem Beschluss die Aussetzung der Vollziehung eines Gewerbesteuermessbescheids im Hinblick auf eine mögliche Verfassungswidrigkeit der Mindestbesteuerung in Fällen des Gesellschafterwechsels gewährt. Der Beschluss ist rechtskräftig, obwohl das FG wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage die Revision zugelassen hatte.
Das Verfahren betraf einen Sachverhalt, bei dem
in den bisherigen und dem streitanfälligen laufenden Erhebungszeiträumen nur Verluste entstanden waren,
der einzige an Vermögen der Personengesellschaft Beteiligte eine Kapitalgesellschaft war,
in Folge der Veräußerung der Beteiligung ein Veräußerungsgewinn entstand (Auflösung des negativen Kapitalkontos), der nach §
und dessen Einbezug in den Gewerbeertrag der Gesellschaft wegen der Mindestbesteuerung (§
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