Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird hiermit der nach § 51 Abs. 4 Nr. 1a EStG aufzustellende geänderte Programmablaufplan für die Herstellung von Lohnsteuertabellen zur manuellen Berechnung der Lohnsteuer für das Jahr 2009 bekannt gemacht (Austauschseiten). Der Programmablaufplan berücksichtigt die ab 1. Januar 2009 geltenden Tarifänderungen durch das Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht.
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