BMF - Schreiben vom 03.11.2003
IV C 5 - S 1961 - 17/03
Fundstellen:
BStBl 2003 I 566

BMF - Schreiben vom 03.11.2003 (IV C 5 - S 1961 - 17/03) - DRsp Nr. 2008/87171

BMF, Schreiben vom 03.11.2003 - Aktenzeichen IV C 5 - S 1961 - 17/03

DRsp Nr. 2008/87171

WoPG; Bekanntmachung der Vordruckmuster für den Antrag auf Wohnungsbauprämie für 2003

Nach § 4 Abs. 2 Wohnungsbau-Prämiengesetz vom 30. Oktober 1997 (BGBl 1997 I S. 2678) ist der Antrag auf Wohnungsbauprämie nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu erstellen. Die Vordruckmuster für 2003 mit Erläuterungen werden hiermit bekannt gemacht.

Die Vordrucke können auch maschinell hergestellt werden, wenn sie sämtliche Angaben in der gleichen Reihenfolge enthalten. Abweichende Formate sind zulässig; die Erklärung und das Ankreuzfeld zu den Einkommensverhältnissen können hervorgehoben oder auf sie kann auffallend hingewiesen werden. Maschinell erstellte Anträge für Aufwendungen i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 2-4 WoPG brauchen nicht handschriftlich von dem Unternehmen unterschrieben zu werden.

Fundstellen
BStBl 2003 I 566