BMF - Schreiben vom 02.12.2002
IV C 4 - S 2284 - 108/02
Fundstellen:
BStBl 2002 I 1389

BMF - Schreiben vom 02.12.2002 (IV C 4 - S 2284 - 108/02) - DRsp Nr. 2008/82895

BMF, Schreiben vom 02.12.2002 - Aktenzeichen IV C 4 - S 2284 - 108/02

DRsp Nr. 2008/82895

§ 33 EStG Aufwendungen eines Steuerpflichtigen für die krankheits- oder behinderungsbedingte Unterbringung eines nahen Angehörigen in einem Heim als außergewöhnliche Belastung

BMF-Schreiben vom 26. Februar 1999 - IV C 4 - S 2285 - 7/99/IV C 4 - S 2284 - 9/99 -

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung der §§ 33 und 33a Abs. 1 EStG auf Fälle, in denen einem Steuerpflichtigen Aufwendungen für die krankheits- oder behinderungsbedingte Unterbringung eines nahen Angehörigen in einem Heim entstehen, das Folgende:

Erwachsen einem oder mehreren Steuerpflichtigen zwangsläufig Aufwendungen für die krankheits- oder behinderungsbedingte Unterbringung eines nahen Angehörigen in einem Heim, gehören zu den Aufwendungen, die nach § 33 EStG zu berücksichtigen sind, die gesamten vom Heim in Rechnung gestellten Unterbringungskosten einschließlich der Kosten für die ärztliche Betreuung und Pflege, gemindert um eine Haushaltsersparnis entsprechend R 188 Abs. 2 EStR. Eine zusätzliche Berücksichtigung des Abzugsbetrags nach § 33a Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 EStG ist nicht zulässig (BFH-Urteil vom 24. Februar 2000,BStBl II S. 294).