BMF - Schreiben vom 01.10.2002
S 2223
Fundstellen:
BStBl 2002 I 960

BMF - Schreiben vom 01.10.2002 (S 2223) - DRsp Nr. 2008/84306

BMF, Schreiben vom 01.10.2002 - Aktenzeichen S 2223

DRsp Nr. 2008/84306

§ 10b EStG Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer der Hochwasserkatastrophe im August 2002; Zusammenstellung der Maßnahmen

Durch das Hochwasser im August 2002 sind in Teilen des Bundesgebietes beträchtliche Schäden entstanden. Im Einvernehmen mit den obersten FinBeh der Länder werden die zur Unterstützung der Opfer getroffenen Verwaltungsregelungen in diesem Schr. zusammengefasst. Sie gelten, soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, in der Zeit v. 1.8.2002 bis zum 31.12.2002.

I. Steuerliche Behandlung von Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen

1. Zuwendung als Sponsoring-Maßnahme

Die Aufwendungen des Unternehmers sind nach den im BMF-Schr. - IV B 2 - S 2144 - 40/98 -/- IV B 7 - S 0183 - 62/98 - v. 18.2.1998 (BStBl 1998 I S. 212) dargestellten Grundsätzen zum BA-Abzug zuzulassen. Aufwendungen des sponsernden Unternehmers sind danach BA, wenn der Sponsor wirtschaftliche Vorteile, die in der Sicherung oder Erhöhung seines unternehmerischen Ansehens liegen können, für sein Unternehmen erstrebt. Diese wirtschaftlichen Vorteile sind u. a. dadurch erreichbar, dass der Sponsor öffentlichkeitswirksam (z. B. durch Berichterstattung in Zeitungen, Rundfunk, Fernsehen usw.) auf seine Leistungen aufmerksam macht.

2. Zuwendungen an Geschäftspartner