Nach dem Ergebnis der Erörterung zwischen den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder bittet das Bayerische Landesamt für Steuern in Fällen der Aufhebung der Sanierungssatzung folgende Auffassung zu vertreten:
Für die Bescheinigungsfähigkeit von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen ist lediglich maßgebend, dass es sich um Maßnahmen im Sinne des §
Bei Baudenkmalen ist weiterhin die gegenteilige Regelung in R 7i Abs. 3 S. 2
Die unterschiedlichen Sichtweisen bei § 7h und § 7i EStG stellen darauf ab, auf wessen Betreiben hin die Förderungsmaßnahme entfällt. Der Aberkennung der Denkmaleigenschaft geht in aller Regel ein massives Eingreifen des Gebäudeeigentümers voraus. Dagegen liegt die Aufhebung der Sanierungssatzung allein im Ermessen der jeweiligen Kommune.
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