Das Bundesfinanzministerium der Finanzen hat mit seinem Schreiben vom 15.06.2009 zu einer Reihe von Fragen des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken zur praktischen Umsetzung der Abgeltungsteuer und weiterer Zweifelsfragen zur Einführung der Abgeltungsteuer im Zusammenhang mit dem Kapitalertragsteuerabzug im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wie folgt Stellung genommen:
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