Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 05.11.2010
S 2241.2.1-51/2 St32

Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 05.11.2010 (S 2241.2.1-51/2 St32) - DRsp Nr. 2010/80505

Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung vom 05.11.2010 - Aktenzeichen S 2241.2.1-51/2 St32

DRsp Nr. 2010/80505

Gewinnrealisierung bei Übertragung eines Wirtschaftsguts zwischen beteiligungsidentischen Schwesterpersonengesellschaften;BFH-Beschluss vom 15. April 2010 - IV B 105/09

Zur Gewährung einer Aussetzung der Vollziehung (§ 361 AO), die im Rahmen eines Einspruchsverfahrens hinsichtlich der Gewinnrealisierung bei Übertragung eines Wirtschaftsguts zwischen beteiligungsidentischen Schwesterpersonengesellschaften begehrt wird (§ 6 Absatz 5 EStG in der Fassung des Gesetzes zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts vom 20. Dezember 2001 [BGBl 2001 I S. 3858, BStBl 2002 I S. 35]), nehme ich nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wie folgt Stellung:

Der IV. Senat des BFH hat in seinem Beschluss vom 15. April 2010 - IV B 105/09 - (BStBl II S. xxxFundstelle bitte noch von der Redaktion des BStBl einfügen) entschieden, dass es ernstlich zweifelhaft sei, ob die Übertragung eines Wirtschaftsguts des Gesamthandsvermögens einer Personengesellschaft auf eine beteiligungsidentische Schwesterpersonengesellschaft zur Aufdeckung stiller Reserven führt. Die Ausführungen des IV. Senats zur Begründung dieses Beschlusses stehen nicht im Einklang mit dem Wortlaut des Gesetzes und widersprechen dem Urteil des I. Senats vom 25. November 2009 (BStBl 2010 II S. 471) und der Verwaltungsauffassung.