Zu der Frage der Verlustverrechnung zwischen den verschiedenen Arten von Erträgen aus Investmentanteilen im Abgeltungsteuerregime (§
Aufgrund der Änderungen durch die Einführung der Abgeltungsteuer folgt die Verlustverrechnung auf der Ebene des Investmentvermögens nach §
Es ergeben sich folgende Verrechnungskategorien:
Bei Publikums-Investmentvermögen gelten für private und betriebliche Anleger dieselben Kategorien.
Es sind 10 Kategorien zu bilden, bei denen jeweils eine Verrechnung negativer Erträge mit positiven Erträgen des Investmentvermögens zulässig ist:
Kategorie 1 | bei Thesaurierung und Ausschüttung steuerpflichtige in- und ausländische Erträge ohne inländische und ausländische Divi- denden bzw. REIT-Dividenden | |
• | Zinsen | |
• | sonstige Erträge einschließlich Erträgen aus Wertpapierleihe |
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