Zur Frage, ob Wechselkursschwankungen bei Renten in ausländischer Währung zu einer Veränderung des Jahresbetrags der Rente führen, mit der Folge einer Neuberechnung des steuerfreien Teils der Rente, hat das BMF aufgrund einer Einzelanfrage in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder folgende Auffassung vertreten:
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