Das Bundesministerium der Finanzen hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder zu folgenden Zweifelsfragen des Bundesverbandes Investment und Asset Management e. V. (BVI) zur praktischen Umsetzung der Abgeltungsteuer wie folgt Stellung genommen:
Die vom Bundestag beschlossene Gesetzesfassung für das Jahressteuergesetz 2009 enthält eine Regelung in §
Nachdem in der kurzen Zeit bis zur Einführung der Abgeltungsteuer keine Programmanpassung mehr möglich ist, kann ab dem Jahr 2009 im Vorgriff auf eine gesetzliche Regelung bei betrieblichen Anlegern und Kapitalerträgen i. S. des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 und 8 bis 12 EStG bei Ausschüttung eine Abstandnahme bzw. bei Thesaurierung unter sinngemäßer Anwendung des §
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