AG Aachen, vom 17.04.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 227 F 382/14
OLG Köln, vom 09.02.2017 - Vorinstanzaktenzeichen II-10 UF 85/15
Ausgleich von ehebedingten Nachteilen mit der Anpassung von Eheverträgen unter dem Gesichtspunkt der Rechtsmissbrauchskontrolle; Anwendung von § 1381 Abs. 1 BGB bei Unterhaltsüberzahlungen; Auslegung und die Wirksamkeit eines Ehevertrags hinsichtlich Zugewinnausgleichs
BGH, Beschluss vom 20.06.2018 - Aktenzeichen XII ZB 84/17
DRsp Nr. 2018/9665
Ausgleich von ehebedingten Nachteilen mit der Anpassung von Eheverträgen unter dem Gesichtspunkt der Rechtsmissbrauchskontrolle; Anwendung von § 1381 Abs. 1BGB bei Unterhaltsüberzahlungen; Auslegung und die Wirksamkeit eines Ehevertrags hinsichtlich Zugewinnausgleichs
a) Mit der Anpassung von Eheverträgen unter dem Gesichtspunkt der Rechtsmissbrauchskontrolle (§ 242BGB) sollen ehebedingte Nachteile ausgeglichen werden; sind solche Nachteile nicht vorhanden oder bereits vollständig kompensiert, dient die richterliche Ausübungskontrolle nicht dazu, dem durch den Ehevertrag belasteten Ehegatten zusätzlich entgangene ehebedingte Vorteile zu gewähren und ihn dadurch besser zu stellen, als hätte es die Ehe und die mit der ehelichen Rollenverteilung einhergehenden Dispositionen über Art und Umfang seiner Erwerbstätigkeit nicht gegeben (Fortführung von Senatsbeschlüssen vom 8. Oktober 2014 - XII ZB 318/11 - FamRZ 2014, 1978 und vom 27. Februar 2013 - XII ZB 90/11 - FamRZ 2013, 770).b) Zur Anwendung von § 1381 Abs. 1BGB bei Unterhaltsüberzahlungen.
Tenor
Das vollständige Dokument können Sie nur als Kunde von "Rechtsportal Seniorenrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Seniorenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.