OLG Hamm - Beschluss vom 27.08.2020 (5 RVGs 52/20)
Dem Antragsteller wird anstelle seiner gesetzlichen Gebühren in Höhe von 3.286,40 Euro eine Pauschgebühr in Höhe von 5.000,00 Euro (in Worten: fünftausend Euro) bewilligt. Der weitergehende Antrag wird abgelehnt. I. [...]