OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 15.05.2020 (5 WF 75/20)
Der angefochtene Beschluss in Verbindung mit dem Beschluss vom 13.3.2019 wird abgeändert. Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit von Rechtsanwältin A wird auf 222.955,41 EUR festgesetzt. Das [...]