LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 02.10.2020 (L 13 SB 195/20 B)
Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 05.05.2020 geändert. Die aus der Staatskasse zu gewährende Vergütung wird auf 1.094,56 EUR festgesetzt. Der Senat entscheidet [...]