LSG Baden-Württemberg - Beschluss vom 13.08.2020 (L 11 KR 1639/20 B)
Die Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Sozialgerichts Ulm vom 08.04.2020 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. I. Die Beklagte begehrt nach Erledigung des Verfahrens [...]