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FG Köln - Beschluss vom 12.08.2020 (2 Ko 1600/20)

Ansatz einer Terminsgebühr im finanzgerichtlichen Verfahren

Die Erinnerung wird zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens tragen die Erinnerungsführer. Dieser Beschluss ist unanfechtbar. I. Die Beteiligten streiten über den Ansatz einer Terminsgebühr. Im Ausgangsverfahren [...]
FG Düsseldorf - Beschluss vom 14.01.2020 (11 Ko 186/19 KF)

Streit um den Ansatz einer Terminsgebühr; Voraussetzungen für die Entstehung einer Terminsgebühr für außergerichtliche Termine...

Der Beschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle vom 3.12.2018 wird dahingehend geändert, dass zugunsten des Erinnerungsführers weitere 161,99 € zu erstatten sind. Im Übrigen wird die Erinnerung zurückgewiesen. Der [...]