LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 11.10.2019 (L 7 AS 1478/19 B)
Auf die Beschwerde des Erinnerungsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Aachen vom 09.08.2019 geändert. Die aus der Landeskasse an den Erinnerungsführer zu zahlenden Gebühren und Auslagen werden auf 202,30 EUR [...]