LSG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 17.04.2019 (L 9 KR 114/18 B)
Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 09. Januar 2018 geändert. Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 46.949,06 Euro [...]