Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Mainz vom 23.1.2018 aufgehoben. Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit für die dem Rechtsstreit
Widerspruch gegen den Prüfbescheid vom 28.2.2011 betreffend die Quartale I/2008 bis IV/2008: 5.794,81 EUR;
b) c) d) e)
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