LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 08.01.2018 (L 6 AS 2459/16 B)
Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Sozialgerichts Aachen vom 10.11.2016 geändert. Die Vergütung wird auf 1069,56 EUR festgesetzt. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten. I. [...]