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LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 12.10.2018 (L 19 AS 814/18 B)

Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen VerfahrenAnforderungen an die Angemessenheit der Festsetzung der Verfahrens-...

Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 09.01.2018 geändert. Die Vergütung des Beschwerdegegners wird auf 395,68 Euro festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde [...]
LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 03.05.2018 (L 7 AS 1264/17 B)

Aufhebung einer ProzesskostenhilfebewilligungKostenrechtliche Wirkungen einer AufhebungAnspruchsübergang auf StaatskasseAnspruch des...

Auf die Beschwerde der Kläger wird der Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 11.05.2017 aufgehoben. I. Die Kläger wenden sich gegen die Aufhebung einer Prozesskostenhilfebewilligung. Das Sozialgericht bewilligte den [...]
LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 30.04.2018 (L 9 AL 223/16 B)

Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen VerfahrenKeine Fristgebundenheit der Erinnerung gemäß § 56 RVGVoraussetzungen...

Die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 02.11.2016 wird zurückgewiesen. Diese Entscheidung ergeht gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet. I. Die Beteiligten streiten [...]
LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 11.04.2018 (L 11 KR 453/17 B)

Festsetzung einer höheren Vergütung aus der LandeskasseBeschwerdeFehlende BeschwerdebefugnisUnbilligkeit der GebührenbemessungHöhe...

Die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 10.05.2017 wird als unzulässig verworfen. Die Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom [...]
LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 26.03.2018 (L 18 KN 58/17 B)

Vergütung des beigeordneten RechtsanwaltsSchriftlicher VergleichDoppelnatur eines ProzessvergleichsErledigungswirkung im Hinblick...

Die Beschwerde des Erinnerungsführers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 21.7.2017 wird zurückgewiesen. Die Entscheidung ergeht gebührenfrei. Kosten sind nicht zu erstatten. I. Streitig ist die Höhe [...]
LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 23.03.2018 (L 9 AL 201/17 B)

Hälftige Anrechnung einer Geschäftsgebühr auf eine VerfahrensgebührAnfall der Gebühr als Anrechnungsvoraussetzung

Die Beschwerde des Beschwerdeführers vom 12.10.2017 gegen den Beschluss des Sozialgerichtes Dortmund vom 06.10.2017 wird zurückgewiesen. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Die zulässige Beschwerde [...]
LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 01.03.2018 (L 20 SO 95/18 B)

Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen VerfahrenKein Anfall einer fiktiven Terminsgebühr nach Annahme eines Teilanerkenntnisses...

Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 13.11 2017 geändert. Die der Beschwerdeführerin aus der Staatskasse noch zu zahlenden Gebühren und Auslagen werden auf 0,00 [...]
LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 02.02.2018 (L 19 AS 1472/17 B)

Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen VerfahrenUnzulässigkeit des Ansatzes einer Mittelgebühr bei einem unterdurchschnittlichen...

Die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Sozialgericht Detmold vom 20.07.2015 wird zurückgewiesen. I. Zwischen den Beteiligten ist die Höhe aus der Staatskasse zu erstattende Vergütung streitig. Die [...]
LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 22.01.2018 (L 20 AL 224/17 B)

Nach einer Beiordnung entstandene VerfahrensgebührPrinzip der PauschalgebührenKeine Trennung anwaltlicher Teilbetätigungen vor oder...

Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 25.10.2017 geändert. Die dem Beschwerdeführer zu zahlenden Gebühren und Auslagen werden auf 1.055,53 EUR festgesetzt. [...]
LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 08.01.2018 (L 6 AS 2459/16 B)

PKH-VergütungEinigungsgebührRatenzahlungsvereinbarungGegenseitiges Nachgeben

Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Sozialgerichts Aachen vom 10.11.2016 geändert. Die Vergütung wird auf 1069,56 EUR festgesetzt. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten. I. [...]