LSG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 31.01.2018 (L 39 SF 186/16 B E)
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 19. August 2016 geändert. Die dem Antragsteller aus der Staatskasse zu zahlende Vergütung wird auf 380,80 EUR festgesetzt. Im [...]