LSG Baden-Württemberg - Beschluss vom 18.05.2018 (L 10 SF 398/18 E-B)
Die Beschwerde des Erinnerungsgegners gegen den Beschluss des Sozialgerichts Konstanz vom 29.12.2017 wird zurückgewiesen. Das Verfahren ist gerichtskostenfrei. Kosten werden nicht erstattet. I. Mit seiner Beschwerde [...]