LAG Baden-Württemberg - Beschluss vom 26.11.2018 (5 Ta 159/18)
I. Auf die sofortige Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 7. August 2018 - 2 Ca 509/16 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst: 1. Die vom Kläger [...]