Die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Klägers gegen den Gegenstandswertbeschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 11. Januar 2017 - A
Der Prozessbevollmächtigte des Klägers trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Beschwerdeverfahrens.
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