OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 19.09.2017 (2 ARs 13/17)
Dem Pflichtverteidiger wird eine zusätzliche Einarbeitungsentschädigung von 5.000,--€ (in Worten: fünftausend Euro) bewilligt. Hierin sind Auslagen und Nebenkosten nicht enthalten. Bereits ausgezahlte gesetzliche [...]