OLG Brandenburg - Beschluss vom 19.12.2017 (2 Ws 136/17)
Auf die Beschwerde des Verteidigers wird seine aus der Staatskasse zu erstattende Vergütung über die bisher festgesetzten 14.317,72 EUR hinaus auf weitere 328, 44 EUR (dreihundertundachtundzwanzig und 44/100 EUR) [...]