LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 03.02.2017 (L 19 AS 1723/16 B)
Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 03.08.2016 geändert. Die vom Beschwerdeführer zu erstattenden Kosten des Verfahrens werden auf 696,15 EUR festgesetzt. I. Zwischen [...]