VGH Bayern - Beschluss vom 04.08.2016 (4 C 16.755)
I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. I. Die Beteiligten streiten über die Erstattungsfähigkeit einer Erledigungsgebühr. Die Antragstellerin wandte [...]