1. Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Kostenfestsetzungsbeschluss der 8. Zivilkammer des Landgerichts Oldenburg - Rechtspflegerin - vom 03.08.2016 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens zurückverwiesen.
2. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.261,00 € festgesetzt.
I.
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