OLG München - Beschluss vom 17.06.2016 (1 AR 191/16)
1. Rechtsanwalt pp. wird für seine Tätigkeit als Pflichtverteidiger des Angeklagten pp. vor dem Landgericht Augsburg, Az: 10 KLs 503 Js 104043/11 im Hauptverfahren eine Pauschgebühr in Höhe von 18.000,00 Euro [...]