OLG Köln - Beschluss vom 03.05.2016 (2 Ws 138/16)
Der angefochtene Beschluss wird dahingehend abgeändert, dass die dem Zeugenbeistand zu erstattenden Gebühren und Auslagen auf 261,80 € festgesetzt werden. Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei; Kosten [...]