Die Beschwerde der Antragstellerin vom 30. September 2015 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 04. September 2015 - Az.
Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
I.
Die Beteiligten streiten über die der Antragstellerin aus der Staatskasse zu erstattende Vergütung.
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