FG Hamburg - Beschluss vom 09.05.2016 (3 KO 123/16)
A. Streitig ist die Erstattung der Terminsgebühr sowie der Reisekosten für den Kläger als Rechtsanwalt für die mündliche Revisions-Verhandlung vor dem Bundesfinanzhof in München in eigener Sache oder in Untervollmacht [...]