OLG Braunschweig - Beschluss vom 25.08.2015 (1 Ws 233/15)
1. Das Sache wird wegen grundsätzlicher Bedeutung dem Senat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen (Entscheidung der Einzelrichterin). 2. Die Beschwerde der Pflichtverteidigerin gegen den Beschluss des [...]