LSG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 17.12.2015 (L 29 AS 1252/15 B PKH)
Die Beschwerde des Rechtsanwalts K F gegen den Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 7. April 2015 wird als unzulässig verworfen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Mit seiner Beschwerde gegen den [...]