Auf die sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 8. und 9. wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Flensburg vom 13.11.2014 in der Fassung des Beschlusses vom 10.12.2014,
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I. Die Beteiligten streiten im Beschwerdeverfahren über die Gegenstandswertfestsetzung für ein Beschlussverfahren.
In dem im Juni 2014 eingeleiteten Hauptsacheverfahren stellten die von den Beteiligten zu 8. vertretenen Beteiligten zu 1. bis 5. folgende Anträge:
1.Es wird festgestellt, dass die in den Räumen der B. Dienstleistungen GmbH & Co. KG, ... in der Betriebsratssitzung vom 22.05.2014 durchgeführte Wahl der Mitglieder für den Personalausschuss richtig ist.
2. 3. 4.
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