Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrates gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 28.11.2014 wird zurückgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens in Höhe einer Gebühr von 50,00 € zu tragen.
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