OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 06.05.2014 (3 Ws 379/14)
Die Beschwerde des Untergebrachten gegen den Beschluss des Landgerichts Marburg vom 20. März 2014 wird aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung verworfen. Das Beschwerdevorbringen rechtfertigt keine [...]