OLG Braunschweig - Beschluss vom 22.04.2014 (1 Ws 48/14)
Die weitere Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Braunschweig vom 13. Dezember 2013 wird als unbegründet verworfen. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet. I. Gegenstand [...]