KG - Beschluss vom 11.07.2014 (1 ARs 22/11)
Dem Pflichtverteidiger, Rechtsanwalt L., wird auf seinen Antrag gem. § 51 RVG eine Pauschgebühr in Höhe von 32.000,00 (zweiunddreißigtausend) Euro bewilligt. Die Umsatzsteuer wird von dem Urkundsbeamten gesondert [...]