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LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 11.12.2014 (L 3 R 115/14 B)

Streit über die Höhe der im Rahmen einer PKH-Bewilligung festzusetzenden Rechtsanwaltsgebühren (hier insbesondere der Anfall einer...

Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 23.01.2014 wird zurückgewiesen. I. Streitig ist die Höhe der im Rahmen einer PKH-Bewilligung festzusetzenden Rechtsanwaltsgebühren, insbesondere der [...]
LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 26.11.2014 (L 12 AS 1729/14 NZB)

Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung und Gewährung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines RechtsanwaltsStreit über...

Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Köln vom 25.08.2014 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Der [...]
LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 29.10.2014 (L 7 AS 2083/13 B)

Außergerichtliche Rechtsanwaltskosten für das WiderspruchverfahrenUnbilligkeit von geltend gemachten Gebühren für das Tätigwerden...

Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 26.09.2013 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die form- und fristgerecht eingelegte Beschwerde ist zulässig. I. Die [...]
LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 22.10.2014 (L 20 SO 401/14 B)

Beiordnung eines Rechtsanwalts zu den Bedingungen eines ortsansässigen RechtsanwaltsBeschwerde gegen die Beschränkung zu den Bedingungen...

Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 16.09.2014 geändert. Die Beiordnung der Rechtsanwälte M pp. erfolgt ohne Beschränkung auf die Bedingungen eines ortsansässigen [...]
LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 02.09.2014 (L 20 SO 317/13 B)

Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren; Wahlrecht bei der Geltendmachung in verbundenen Verfahren des einstweiligen...

Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 27.06.2013 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. I. Die beschwerdeführende Bevollmächtigte des Antragstellers begehrt die Festsetzung [...]
LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 27.08.2014 (L 11 KA 27/14 B)

Beschwerde eines Prozessbevollmächtigten auf Festsetzung eines höheren StreitwertsBestimmbarkeit des wirtschaftlichen Interesses...

Auf die Beschwerde des Bevollmächtigten des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 10.03.2014 abgeändert. Der Streitwert für das Verfahren S 52 KA 1/14 ER wird auf 34.928,65 EUR festgesetzt. [...]
LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 12.08.2014 (L 2 AS 1627/13 B)

Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines RechtsanwaltsErforderlichkeit einer Abrechnung nach § 10 RVG für den Ausgleich...

Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 18.07.2013 wird zurückgewiesen. Die zulässige Beschwerde der Klägerin ist unbegründet. Das Sozialgericht hat den Antrag auf Bewilligung [...]
LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 18.07.2014 (L 20 SO 173/14 B)

Streit über die Höhe der im Rahmen von Prozesskostenhilfe aus der Landeskasse zu erstattenden RechtsanwaltsvergütungPrüfung der...

Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 24.04.2014 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten. I. Streitig ist die Höhe der im Rahmen [...]
LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 14.05.2014 (L 11 KA 43/12)

VertragsarztrechtErfolgreicher (Dritt-)Widerspruch gegen eine Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung und...

Auf die Berufung der Beigeladenen zu 5) wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 23.03.2012 abgeändert. Die den Klägern für das Widerspruchsverfahren Nr. 27/09 zu erstattenden Kosten werden unter Abänderung des [...]
LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 21.04.2014 (L 11 SF 256/13 E)

Erinnerung gegen den KostenfestsetzungsbeschlussEntstehung der TerminsgebührDurch schlüssiges Verhalten abgegebene Prozesshandlung...

Auf die Erinnerung der Klägerin wird der Kostenfestsetzungsbeschluss vom 14.06.2013 geändert. Die an die Klägerin zu erstattenden Kosten werden auf insgesamt 26.786,90 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkt [...]