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LSG Hessen - Beschluss vom 28.04.2014 (L 2 AS 708/13 B)

Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren; Höhe der Terminsgebühr bei mehreren gemeinsam aufgerufenen Verfahren...

Der Beschluss des Sozialgerichts Darmstadt vom 2. Oktober 2013 - S 13 SF 84/13 E - wird abgeändert und die aus der Staatskasse an den Beschwerdeführer zu zahlende Vergütung auf 458,15 EUR festgesetzt. Im Übrigen wird [...]
LSG Hessen - Beschluss vom 10.02.2014 (L 1 KR 232/13 B)

Kostenfestsetzung im Beschwerdeverfahren des sozialgerichtlichen Verfahrens; Verfahrensgebühr bei Rechtswegbeschwerde; keine Erstattung...

Auf die Erinnerung der Beklagten wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Hessischen Landessozialgerichts vom 28. Februar 2013 dahingehend abgeändert, als Verdienstausfall in Höhe von 30 EUR festgesetzt worden ist. Im [...]