FG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 10.07.2014 (5 KO 268/14)
Die Erinnerung wird zurückgewiesen. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Die außergerichtlichen Kosten des Verfahrens sowie etwaige Auslagen des Gerichts haben die Erinnerungsführer zu tragen. Streitig ist, ob [...]