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FG Sachsen - Beschluss vom 13.10.2014 (8 Ko 1091/14)

Anrechnung der Geschäftsgebühr des Steuerberaters für das außergerichtliche Vorverfahren auf die Verfahrensgebühr des Klageverfahrens...

Der Kostenfestsetzungsbeschluss vom 20.05.2014 wird dahingehend geändert, dass auf den Antrag vom 26.03.2014 die nach dem Beschluss des Sächsischen Finanzgerichts vom 14.03.2014 von dem Beklagten an die Klägerin zu [...]
FG Sachsen - Beschluss vom 08.07.2014 (6 Ko 948/14)

25% des Wertes der Hauptsache als Gegenstandswert eines finanzgerichtlichen Verfahrens wegen Aussetzung der Vollziehung Besetzung bei...

Die vom Antragsgegner an den Antragsteller zu erstattenden Kosten werden gemäß § 149 FGO auf 949,14 Euro  (in Worten Euro neunhundertvierzehn 14/100) festgesetzt. Der festgesetzte Betrag ist ab dem 7. April 2014 mit 5 [...]