FG Köln - Beschluss vom 30.09.2014 (10 Ko 2686/14)
Die Erinnerungsführerin hatte im Verfahren 2 K 1406/10 wegen Vorsteuer-Vergütung für das Jahr 2006 geklagt. Der Erinnerungsgegner hatte die für das Jahr 2006 zu vergütende Vorsteuer auf 128.414,11 EUR festgesetzt. Die [...]