FG Baden-Württemberg - Beschluss vom 04.12.2014 (8 KO 2155/14)
Die Erinnerung wird abgewiesen. Die Erinnerungsführerin trägt die Kosten des Verfahrens. I. Die Erinnerungsführerin beantragte am 4.4.2012 rückwirkend Kindergeld für ihre beiden Kinder X und Y. Dies lehnte die [...]