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FG Baden-Württemberg - Beschluss vom 04.12.2014 (8 KO 2155/14)

Keine Terminsgebühr bei Telefonat einer Prozesspartei mit dem Richter des FG

Die Erinnerung wird abgewiesen. Die Erinnerungsführerin trägt die Kosten des Verfahrens. I. Die Erinnerungsführerin beantragte am 4.4.2012 rückwirkend Kindergeld für ihre beiden Kinder X und Y. Dies lehnte die [...]
FG Baden-Württemberg - Beschluss vom 12.06.2014 (8 Ko 1022/12)

Streitwert und Kostenfestsetzung bei gleichzeitiger, inhaltsgleicher Abfechtung eines Einheitswertsbescheids für einen landwirtschaftlichen...

Unter Abänderung des Kostenfestsetzungsbeschlusses vom 28. Februar 2012 wird der Erstattungsbetrag auf 737, 77 EUR festgesetzt. Die Erinnerungsführer tragen die Kosten des Verfahrens. I. Der Erinnerungsgegner nahm [...]
FG Baden-Württemberg - Beschluss vom 10.06.2014 (8 KO 2155/14)

Keine Terminsgebühr anlässlich eines Telefonats von nur einer Prozesspartei mit dem Richter außerhalb eines anberaumten Gerichtstermins...

Die Erinnerung wird abgewiesen. Die Erinnerungsführerin trägt die Kosten des Verfahrens. I. Die Erinnerungsführerin beantragte am 4.4.2012 rückwirkend Kindergeld für ihre beiden Kinder X und Y. Dies lehnte die [...]