FG Hamburg - Beschluss vom 02.06.2014 (3 KO 110/14)
I. 1. Den Streitwert für das erledigte Verfahren 3 V 99/12 setzt das Gericht gemäß § 63 Abs. 2 Satz 1-2 GKG von Amts wegen im Beschlusswege fest, weil es dies für angemessen hält. 2. Die Höhe des Streitwerts wird gemäß [...]